FAQ - Häufig gestellte Fragen

Woher kommt der Name "Chrischona"?

Auf dem Hausberg von Basel liegt ein kleiner Ort „St. Chrischona“. Der Begriff geht auf eine Frau namens Christina (oder: Christiana) zurück, die im 9. oder 10. Jahrhundert auf diesem Berg zurückgezogen gelebt hatte. Sie wurde später heilig gesprochen und ihr zur Ehre wurde ein Kirchlein erbaut. 1845 konnte Christian Friedrich Spittler die kleine Kirche, die zuoberst auf dem Hügel liegt und früher als katholischer Wallfahrtsort diente, für den symbolischen Betrag von Fr. 5.– mieten. Er tat es mit dem Ziel, an diesem Ort Laienprediger und Pilgermissionare auszubilden. Was damals im Kleinen begann, wuchs im Verlauf der nächsten über 175 Jahre zu einem grossen Werk. Heute ist auf dem Chrischona-Campus das „Theologische Seminar Chrischona“ (tsc), wo zwischen 100 und 150 Studierende wohnen. Sie absolvieren verschiedene theologische Bachelor-Studiengänge oder den tsc-Jahreskurs, siehe www.tsc.education.

Warum wurde der Verbandsname "Chrischona Schweiz" in "Viva Kirche Schweiz" geändert?

Die Bezeichnung «Chrischona» ist bekanntlich ein Flurname, welcher den Chrischona-Berg oberhalb von Basel betrifft. Geschichtlich haben die Chrischona-Gemeinden dort ihre Wurzeln. Inzwischen ist ein Gemeinde-Verband mit über 90 Gemeinden – präzisier: Lokalkirchen – in der Schweiz entstanden. Um der Verwechslung vorzubeugen, hat der Gemeindeverband Chrischona-Schweiz seinen Namen geändert. Zugleich wurde der Begriff «Gemeinde» durch den Begriff «Kirche» ersetzt, um Verwechslungen mit den lokalen politischen Gemeinden zu vermeiden.

Wie sind die "Viva Kirchen" in der Schweiz entstanden?

Die Geschichte der Chrischona-Gemeinden (heute Viva Kirche) in der Schweiz begann 1869, als zwei am Theologischen Seminar Chrischona ausgebildete jüngere Männer in den Kantonen Thurgau und Graubünden kleine Gemeinschaften aufbauten. Im Thurgau entstand unter Markus Hauser als Pastor die erste Chrischona Kapelle. Am 10. August 1873 konnte sie eingeweiht werden. Von da an breiteten sich die Gemeinden in der ganzen Deutschschweiz sowie später in der Westschweiz aus.

Die Chrischona-Gemeinden verstanden sich zuerst als Gemeinschaften innerhalb der Landeskirche und in Ergänzung zu ihr. Seit den dreissiger Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich die Struktur immer mehr in Richtung einer Freikirche verändert. Heute hat Chrischona ihren anerkannten Platz als Freikirche in der Schweiz eingenommen. Auf lokaler und nationaler Ebene arbeitet sie mit den verschiedensten Denominationen zusammen und ist Mitglied der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA). Heute hat die Viva Kirche Schweiz ungefähr 7500 Mitglieder und jeden Sonntag treffen sich ca. 13’000 Menschen in den Gemeinderäumen der rund 90 Viva-Kirchen zu Gottesdiensten.

Welche rechtliche Form hat die Chrischona Stammheim?

Als örtliche christliche Kirche sind wir eine „Sektion“ des Vereins „Viva Kirche Schweiz“. Unsere eingetragenen Mitglieder – ungefähr 75 Personen – sind damit Mitglieder im Verein Viva Kirche Schweiz. In periodisch stattfindenden Gemeindeversammlungen (in der Regel 2 pro Jahr) werden die Vereinsgeschäfte erledigt, was unsere Gemeinde betrifft.

Wer leitet die Chrischona Stammheim?

Unsere Struktur basiert auf der Mitsprache und Mitarbeit von vielen Freiwilligen. Wir haben zwar ein Leitungsteam, welches die Kirche in allen Bereichen führt. Bei wichtigen Entscheidungen stimmt die Gemeinde jedoch demokratisch zum Beispiel über Finanzen oder grössere Projekte ab. Dabei halten wir uns an die Vereinsrichtlinien.

Wer finanziert die Chrischona Stammheim?

Alle Aufwendungen für unsere kirchliche Arbeit werden durch freiwillige Spenden und Darlehen von Mitgliedern, Besuchern und Freunden getragen. Unsere Kirche erhält weder Steuergelder noch sonstige finanzielle Unterstützung von Dritten. Wir informieren unsere Kirchenbesucher periodisch transparent über Einnahmen und Ausgaben. Die Buchführung, die Bilanz und Erfolgsrechnung werden jährlich von der Revisionsstelle kontrolliert und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Bezüglich der Spenden wird niemand zu einem festen Mitgliederbeitrag verpflichtet oder entsprechend kontrolliert. Die Gehälter der angestellten Mitarbeiter entsprechen den Vorgaben des Vereins Viva Kirche Schweiz und dessen Gehaltsordnung.